Die Anerkennung von vor der Zulassung zum Studium Primarstufe absolvierten Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist durch eine Novelle des Hochschulgesetzes 2005 idgF. geregelt und ist bis spätestens Ende des zweiten Studiensemesters zu beantragen.

Dabei gilt:

Zulassungen zum Studium Primarstufe im Wintersemester 2021/22 und davor

  • Anträge auf Anerkennung von vor der Zulassung absolvierter Prüfungen bzw. erbrachter einschlägiger beruflicher Tätigkeiten können nur mehr bis 30.09.2022 am jeweils zuständigen Institut eingebracht werden. Eine Berücksichtigung von Anträgen auf Anerkennung für vor der Zulassung absolvierten Prüfungen bzw. erbrachten einschlägigen beruflichen Tätigkeiten ist studienrechtlich ab 01.10.2022 nicht mehr möglich.
     
  • Die Antragstellung erfolgt (wie bisher) über das Institut und ph-online. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Nachweise dem Antrag beigelegt werden. Es können nur formal vollständige Anträge angenommen und bearbeitet werden. Die Gleichwertigkeit mit den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen ist nachvollziehbar nachzuweisen.


Zulassung im Sommersemester 2022

  • Anträge auf Anerkennung von vor der Zulassung absolvierter Prüfungen bzw. erbrachter einschlägiger beruflicher Tätigkeiten können nur mehr bis 28.02.2023 am jeweils zuständigen Institut eingebracht werden. Eine Berücksichtigung von Anträgen auf Anerkennung für vor der Zulassung absolvierten Prüfungen bzw. erbrachten einschlägigen beruflichen Tätigkeiten ist studienrechtlich ab 01.03.2023 nicht mehr möglich.
     
  • Die Antragstellung erfolgt (wie bisher) über das Institut und ph-online. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Nachweise dem Antrag beigelegt werden. Es können nur formal vollständige Anträge angenommen und bearbeitet werden. Die Gleichwertigkeit mit den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen ist nachvollziehbar nachzuweisen.
     
  • Die Anerkennung von nach der Zulassung absolvierter Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen kann weiterhin bis zum Ende des Studiums beantragt werden.
     

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