Weg durch das Studium / Anerkennungen
Die gesetzliche Grundlage für Anerkennungen liefert das Hochschulgesetz 2005 idgF. (§ 56). Darin heißt es:
„Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind anzuerkennen, wenn
1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und
2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:
a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 35 Z 1;
b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;
c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.“
Die Anerkennung von vor der Zulassung zum Studium Primarstufe absolvierten Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Studiensemesters zu beantragen. Die Anerkennung von nach der Zulassung absolvierter Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen kann weiterhin bis zum Ende des Studiums beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Institut Ausbildung (Wien oder Krems) und ph-online. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Nachweise (Leistungsnachweis, Curriculum, Lehrveranstaltungsbeschreibung inklusive zertifizierbare Kompetenzen/Lernziele) dem Antrag beigelegt werden. Es können nur formal vollständige Anträge angenommen und bearbeitet werden.
Für nähere Informationen und Beratung wenden Sie sich an:
- Campus Wien-Strebersdorf: andrea.wildberger(at)kphvie.ac.at
- Campus Krems-Mitterau: isabella.benischek(at)kphvie.ac.at