Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Die Nostrifizierung ist ein Verfahren zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Studium. Ziel des Verfahrens ist die Feststellung, ob Inhalt, Umfang und Qualifikationsniveau des absolvierten Studiums mit einem vergleichbaren Studium an einer österreichischen Hochschule übereinstimmen.

Die rechtliche Grundlage für Nostrifizierungen an Pädagogischen Hochschulen bildet insbesondere § 68 des Hochschulgesetz 2005 sowie § 5 in der Satzung der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich. 

Zweck der Nostrifizierung

Eine Nostrifizierung ist vor allem dann erforderlich, wenn ein im Ausland erworbener Studienabschluss in Österreich für die Ausübung bestimmter reglementierter Berufe oder Tätigkeiten im Bildungsbereich anerkannt werden muss. Dies betrifft insbesondere Qualifikationen für pädagogische und schulische Tätigkeiten.

Durch die Nostrifizierung wird festgestellt, ob das absolvierte Studium einem entsprechenden österreichischen Lehramtsstudium in Inhalt und Umfang gleichwertig ist.

Für eine vorläufige Kurzbewertung können Sie im Zweifelsfall die öffentliche Website von ENIC NARIC Austria (https://www.aais.at/) aufrufen.

Zuständigkeit

Der Antrag auf Nostrifizierung ist bei jener Pädagogischen Hochschule einzubringen, an der ein vergleichbares Studium angeboten wird. Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität einzubringen. Die Hochschule prüft im Rahmen des Verfahrens die Gleichwertigkeit der vorgelegten Qualifikation.

Ablauf des Verfahrens

Das Nostrifizierungsverfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Einbringung des Antrags bei der zuständigen Pädagogischen Hochschule.
  2. Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Anforderungen.
  3. Inhaltlicher Vergleich des ausländischen Studiums mit dem entsprechenden österreichischen Studium.
  4. Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können zusätzliche Prüfungen oder Lehrveranstaltungen vorgeschrieben werden.
  5. Nach erfolgreicher Erfüllung aller Auflagen erfolgt die Nostrifizierung des Studienabschlusses.


Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Nostrifizierung
  • Abschlussurkunde und Diploma Supplement
  • Zeugnisse und Transcript of Records
  • Gültige Personenstandsurkunde (Reisepass, Geburtsurkunde)
  • Bestätigung einer Bildungsdirektion über die zwingende Notwendigkeit für die Berufsausübung
  • Bestätigung über die Einzahlung der vorgeschriebenen Verwaltungsgebühr

Bei fremdsprachigen bzw. ausländischen Zeugnissen/ Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.

Die Hochschule behält sich vor, weitere Unterlagen zur Prüfung der Gleichwertigkeit anzufordern.

Gebühren

Für die Durchführung des Nostrifizierungsverfahrens wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Verwaltungsgebühr von € 150,-- im Voraus eingehoben.

Kontowortlaut: Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien
IBAN: AT03 3200 0000 0020 4990  
BIC: RLNWATWW
Verwendungszweck: Nostrifikation, Vor- und Nachname

Hinweis

Eine Nostrifizierung ist nicht in allen Fällen erforderlich. 
Je nach Zweck kann auch eine formale Bewertung des ausländischen Abschlusses oder die Anerkennung einzelner Studienleistungen ausreichend sein.

Ergibt die Bewertung einen wesentlichen Unterschied zum österreichischen Studium, wird eine Zulassung zum Studium unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen empfohlen.

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich

Formular:

Antrag auf Nostrifizierung eines Studienabschlusses aus einem Drittstaat - Allgemeinbildung