Der Erzbischof von Wien errichtete im Jahr 2006 die Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien. Der Stiftung kommt durch das Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich zu. Die Stiftung ist daher auch nach staatlichem Recht eine zur Ausübung der Rechtsträgerschaft berechtigte Einrichtung der römisch-katholischen Kirche im Sinne des §4 des Hochschulgesetzes 2005. 

Die Stiftung hat die „Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems“ errichtet und erhält diese. Mitglieder der Hochschulstiftung sind die Trägerkirchen. Die Hochschulstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung und nicht auf Gewinn ausgerichtet. 

Die Organe der Hochschulstiftung sind 

  • der Protektor (Erzbischof von Wien Kardinal Dr. Christoph Schönborn) 
  • die Geschäftsführerin (Mag. Dr. Katja Pistauer-Fischer, MA MLS) 
  • der Stiftungsrat (Vorsitzende HR Mag. Andrea Pinz).

Die Mitglieder des Stiftungsrats werden durch die beteiligten Kirchen nominiert und vom Erzbischof von Wien als Protektor ernannt.  

Die Geschäftsordnung des Stiftungsrates finden Sie hier (pdf)