Grundsätze und Reihungskriterien für eine Nominierung zu einer Studierendenmobilität

Grundsätze: 

1) Die KPH Wien/Krems ist bestrebt, einer größtmöglichen Anzahl an Studierenden eine Mobilitätserfahrung zu ermöglichen.

2) Die Studienplatzvergabe erfolgt unter dem Aspekt der bestmöglichen Anrechenbarkeit von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden. 

Reihungskriterien: 

1) Studierende aus unterrepräsentierten Gruppen (zB Personen mit Betreuungsverpflichtungen, Dienstverhältnis, chronische Erkrankung bzw. dauerhafte Beeinträchtigung) 
2) Berechtigung zum Bezug von Studienbeihilfe 
3) Leistungsnachweis (erbrachte ECTS, Notendurchschnitt) 
4) Leistung in der Schulpraxis
5) Tandem (zwei Studierende bewerben sich gemeinsam für eine Gasthochschule) 
6) Aussagekraft des Bewerbungsschreibens 
7) Bewerbungen ins Herkunftsland haben niedrigste Priorität 
8) Bewerbungen ins Wohnsitzland sind ausgeschlossen 

Bei Mehrfachbewerbungen gilt: zunächst werden alle anderen Bewerbungen berücksichtigt, sodass der o.a. Grundsatz 1 erfüllt wird.  

Erasmus+ Studierendenmobilitäten, die über keine weitere Schiene gefördert werden, werden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten über den gesamten Mobilitätszeitraum finanziert. Besteht eine weitere Förderung (z.B. SEMP, Weltweit unterrichten), so verringert sich die Förderdauer auf maximal drei Monate.

Bei Bewerbungen für Praktika gilt demnach, dass unbezahlte Praktika im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel höher gefördert werden als jene, die über eine andere Förderung verfügen (z.B. Weltweit unterrichten).

Bei Bewerbungen aus dem Studienverbund Nord-Ost (Uni Wien, PH Wien, PH NÖ, HAUP) gilt, dass diese nach den Mobilitätsansuchen von KPH-Studierenden berücksichtigt werden können, wenn im jeweiligen Erasmus-Projekt noch Mittel zur Verfügung stehen. 

 

Erasmushandbuch

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