Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule sind im Hochschulgesetz 2005 (§ 52) festgelegt.

Für das Studium benötigen Sie demnach

  • die allgemeine Universitätsreife und
  • die allgemeine Eignung

Die allgemeine Eignung wird im Aufnahmeverfahren festgestellt. 

Die allgemeine Universitätsreife wird durch die Reifeprüfung (Matura/Abitur, Berufsreifeprüfung) nachgewiesen. Als gleichwertig gilt auch die Studienberechtigungsprüfung, ein entsprechender ausländischer Bildungsnachweis oder der Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an eines der Sekretariate der Ausbildungsinstitute. Diese helfen Ihnen gerne weiter.