Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule sind im Hochschulgesetz 2005 (§ 52) festgelegt.
Für das Studium benötigen Sie demnach
- die allgemeine Universitätsreife und
- die allgemeine Eignung
Die allgemeine Eignung wird im Aufnahmeverfahren festgestellt.
Die allgemeine Universitätsreife wird durch die Reifeprüfung (Matura/Abitur, Berufsreifeprüfung) nachgewiesen. Als gleichwertig gilt auch die Studienberechtigungsprüfung, ein entsprechender ausländischer Bildungsnachweis oder der Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an eines der Sekretariate der Ausbildungsinstitute. Diese helfen Ihnen gerne weiter.