Ziel
Erlangung der Studienberechtigung für Bachelorstudien für das Lehramt Primarstufe. 

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Studienberechtigungsprüfung sind Personen zuzulassen, die 

  • die Voraussetzungen gem. § 52c Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 (HG) erfüllen,
  • eine Zulassung zu einem Bachelorstudium einer Studienrichtungsgruppe an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems anstreben und   
  • eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen. Der inhaltliche Zusammenhang mit dem angestrebten Studium muss gegeben sein. 

Zulassung
Das Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist schriftlich über das zuständige Institut beim Rektorat der Pädagogischen Hochschule Wien einzubringen und hat zu enthalten: 

1. den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse, die Sozialversicherungsnummer, die – falls vorhanden – Matrikelnummer; 
2. den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß  Personengruppenverordnung 2018, BGBl. II Nr. 63/2019 (PersGV 2018); 
3. das angestrebte Studium; 
4. den Nachweis der Vorbildung (Abs.1); 
5. das Wahlfach; 
6. einen Lebenslauf, der Bezug auf die Vorbildung nimmt (Anführung des geleisteten Stundenausmaßes inkl. Nachweis des Erfolges, detaillierte inhaltliche Darlegung der absolvierten Tätigkeiten, Beschreibung des inhaltlichen Zusammenhangs mit dem angestrebten Studium) 
7. eine schriftliche Erklärung über die Anzahl erfolgloser Versuche, die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren. 

Ansuchen um Zulassung
Ansuchen um Anerkennung


Prüfungsgebiete

  • eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Mathematik 1
  • Lebende Fremdsprache 1
  • Pädagogische Grundlagen 
  • ein Wahlfach

Übersicht Prüfungsgebiete


Prüfungsvorbereitung
Die grundsätzliche Lernform ist das Selbststudium, Kurse zur Vorbereitung an Einrichtungen der Erwachsenenbildung können besucht werden. Eine Teilprüfung muss an der Pädagogischen Hochschule in Absprache mit dem/der Prüfer:in absolviert werden.

Die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung berechtigt (nach positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens) zum Bachelorstudium für das gewählte Lehramt an einer Pädagogischen Hochschule!

Verordnung
Mitteilungsblatt Nr. 236 (PDF)