Aufgaben der Evidenzstelle
  • Außerordentliche Studien (Hochschullehrgänge)
    • Zulassung,
    • Datenerfassung und –änderung,
    • Studienabschlüsse
  • Weitermeldung eines Studiums
  • ÖH-Beiträge und Studiengebühren
  • Studierendenausweise (Ausstellung und Verlängerung)
  • Evidenzangelegenheiten der Fort- und Weiterbildung
  • Studienplanorganisation

 

Zulassungsfristen:

Allgemeine Zulassungsfrist: : 08. Jänner 2024 bis 31. März 2024

Der Studienbeitrag ist innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist jedes Semesters im Voraus zu entrichten.

 

Kontakt

 

Campus Wien-Strebersdorf

Mayerweckstraße 1
1210  Wien

Parteienverkehr
  • Montag
    09:00 - 12:00 Uhr
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch
    09:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag
    geschlossen
  • Freitag
    09:00 - 11:00 Uhr 

Der ÖH-Beitrag für Sommersemester 2024 beträgt € 22,70.

  • Die Einzahlung ist ab 8. Jänner 2024 möglich und hat bis spätestens 31. März 2024 auf folgendes Konto zu erfolgen:
Kontonummer: 204.990BLZ: 32000 (Raiffeisen LB)
IBAN: AT033200000000204990BIC: RLNWATWW
lautend auf Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien, Studienbeiträge
  • Durch die Einführung des gemeinsamen Datenverbundes der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten ergeben sich für die Einzahlung folgende Änderungen:
  • Die Angabe der im Erinnerungsmail angeführten Zahlungsreferenz ist unbedingt erforderlich. Beachten Sie die Groß-und Kleinschreibung! Die Zahlungsreferenz finden Sie auch über Ihren PH-Online Zugang auf Studienbeitragsstatus (Anleitung).
     
  • Bei Einzahlung auf anderen Päd. Hochschulen oder Universitäten ist keine Übermittlung der Inskriptionsbestätigung mehr notwendig, die Zahlungen werden automatisch an uns übermittelt.

Falls Sie 14 Tage nach erfolgter Einzahlung kein Mail über die Weitermeldung (Inskription) erhalten haben, senden Sie einen Einzahlungsbeleg unter https://www.kphvie.ac.at/help

Bei Überschreitung der Studiendauer wird eine erhöhte Studiengebühr vorgeschrieben. 
Die genaue Höhe der Vorschreibung sehen Sie in Ihrem PH-Online Account unter 
"Studienbeitragsstatus"
.

Weiters sind in einigen Fällen (Aufbaustudien, Erweiterungslehrgänge, bestimmte Weiterbildungslehrgänge) zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Studiengebühren an unserer Hochschule Verwaltungsbeiträge zu entrichten. Über diese Beträge erhalten Sie gesonderte Rechnungen mit Zahlschein. Diese Beiträge sind getrennt von den gesetzlichen Studiengebühren auf das am Zahlschein angeführte Konto zu überweisen.

Nach dem Hochschülerschaftsgesetz muss jeder Studierende der Bachelorstudien (Erstausbildung und weiteres Lehramtsstudium) und die TeilnehmerInnen an bestimmten Hochschulgängen (über 29 ECTS) den ÖH-Beitrag für jedes Semester zeitgerecht entrichten. Die Bezahlung des Beitrages hat bis spätestens Ende der Nachfrist zu erfolgen. Falls der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wird, erfolgt nach dem Hochschulgesetz keine Inskription für das jeweilige Semester.

Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf eine pünktliche Einzahlung!

Derzeit sind alle Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft und gleichgestellte Studierende von der Bezahlung der Studiengebühr befreit, wenn die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um nicht mehr als 2 Semester überschritten wird.

  • Ordentliche Studierende aus Drittstaaten haben einen Studienbeitrag von 726,72 Euro für jedes Semester zu entrichten.
     
  • Studierende, die zum außerordentlichen Studium 990 (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen) zugelassen sind, haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Studienbeitrag von 363,36 Euro für jedes Semester zu entrichten.

Beachten Sie die Beitragsvorschreibungen in PH Online und wenden Sie sich bei Fragen an die Zentrale Evidenzstelle!

Falls eine Überzahlung vorliegt, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung aus und übermitteln Sie diesen mit der falschen Einzahlungsbestätigung unter https://www.kphvie.ac.at/help

Kontrollieren Sie selbst über Ihre Visitenkarte in PH-Online über den 
Link "Studienbeitragsstatus" den Stand der Einzahlungen. Falls dort eine Überzahlung 
angezeigt wird, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung (Download) aus und übermitteln ihn an die Zentrale Evidenzstelle

Falls die oben angegebene Studiendauer überschritten wird, kann während der allgemeinen Zulassungsfrist in folgenden Fällen um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden:

  • Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm (sofern das Semester des Auslandsaufenthaltes studienbeitragspflichtig ist) – falls keine Studien oder Praxiszeiten im Ausland absolviert wurden, muss der Studienbeitrag nachträglich entrichtet werden
  • Teilnahme an im Curriculum verpflichtete verankerte Studien im Ausland
  • bei Mobilitätsprogrammen, wenn die zuletzt besuchte ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung mit der österreichischen Pädagogischen Hochschule ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht
  • Krankheit (mehr als zwei Monate) oder Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung (7. Geburtstag des Kindes oder allfälligen späteren Schuleintritt)
  • Behinderung (mindestens 50% nach bundesgesetzlichen Vorschriften)
  • Bezug einer Studienbeihilfe im vergangenen Semester oder im laufenden Semester
  • für bestimmte Drittstaatenangehörige laut Personengruppenverordnung (link)

ACHTUNG: Der Erlass-/Rückerstattungsgrund der Berufstätigkeit entfällt aufgrund des VfGH-Erkenntnisses vom 12. Dezember 2016 (G 88/2016-14, V 17/2016-14). Dies hat der Gesetzgeber im Hochschulgesetz abgebildet, wirksam mit 01.07.2018 (§ 80 Abs 12 Z 4 HG).

Sofern Studierende den Erlass des Studienbeitrages durch unvollständige oder unwahre Angaben maßgebender Tatsachen schuldhaft veranlasst oder erschlichen haben, haben sie unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit den doppelten Studienbeitrag zu bezahlen.

Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr:
Das Ansuchen ist für jedes Semester unter Beilage der erforderlichen Unterlagen 
innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist  an die 
Evidenz Campus Wien-Strebersdorf zu übermitteln: Download Antrag auf Befreiung

Sie haben sich selbst von einem Studium abgemeldet oder das Studium wurde wegen nicht erfolgter Inskription eines Semesters (z.B. wegen fehlender Bezahlung des ÖH-Beitrages) vorzeitig beendet. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit um Wiederaufnahme des Studiums anzusuchen.

Dieses Ansuchen ist unter Angabe der Studiendaten und mit einer Begründung an das betreffende Institut zu richten, dieses leitet das Ansuchen mit einer Stellungnahme an das Rektorat zur Genehmigung weiter.

Das Ansuchen muss spätestens innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist jenes Semesters eingebracht werden, in dem die Wiederzulassung beantragt wird.

Sie können in einem Semester Ihr Studium nicht fortsetzen. Möchten in diesem Semester weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Prüfungen ablegen. Sie suchen bei dem für Ihre Ausbildung zuständigem Institut um Beurlaubung an (Formular)! Beurlaubte Semester werden für die Studienzeit nicht mitgerechnet!

Die Eintragung der Beurlaubung erfolgt nach Bezahlung des ÖH-Beitrages (auch für beurlaubte Semester erforderlich!) durch die Zentrale Evidenzstelle!

Bitte beachten Sie, dass Ansuchen um Beurlaubung nur innerhalb der Inskriptionsfrist möglich sind!

Kosten der PH Card für Studierende der Erstausbildung: € 10,-

Regelung für Erstausstellung und Verlängerung am Campus Strebersdorf:

Erstausstellung:

  1. Anmeldung in PH-Online (als Studierende)
  2. Upload des Fotos (Alle Applikationen > Bild für PH-Card)
  3. Pro Gruppe ist eine Liste mit Name und Matrikelnummer zu erstellen
  4. Einsammeln von € 10,- pro Person
  5. Eine Person pro Gruppe zahlt den eingesammelten Betrag am Infopoint ein und gibt 
    die Liste in der Evidenzstelle ab.
  6. Abholung am folgenden Tag ab 10 Uhr persönlich mit ausgefüllter 
    Einverständniserkärung (Download) in der Evidenzstelle.

Verlängerung:

  • Abgabe der PH-Card zu den Öffnungszeiten der Evidenzstelle.