Aufgaben der Evidenzstelle
- Außerordentliche Studien (Hochschullehrgänge)
- Zulassung,
- Datenerfassung und –änderung,
- Studienabschlüsse
- Weitermeldung eines Studiums
- ÖH-Beiträge und Studiengebühren
- Studierendenausweise (Ausstellung und Verlängerung)
- Evidenzangelegenheiten der Fort- und Weiterbildung
- Studienplanorganisation
Zulassungsfristen:
Allgemeine Zulassungsfrist: 9. Jänner 2023 bis 31. März 2023
Der Studienbeitrag ist innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist jedes Semesters im Voraus zu entrichten.
Kontakt
Campus Wien-Strebersdorf
Mayerweckstraße 1
1210 Wien
Parteienverkehr
- Montag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr - Dienstag
13:00 - 16:00 Uhr - Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr - Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr - Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Studienbeiträge/Verwaltungsbeiträge
Der ÖH-Beitrag für Sommersemester 2023 beträgt € 21,20.
- Die Einzahlung ist ab 9. Jänner 2023 möglich und hat bis spätestens 31. März 2023 auf folgendes Konto zu erfolgen:
Kontonummer: 204.990 | BLZ: 32000 (Raiffeisen LB) |
IBAN: AT033200000000204990 | BIC: RLNWATWW |
lautend auf Hochschulstiftung der Erzdiözese Wien, Studienbeiträge |
- Durch die Einführung des gemeinsamen Datenverbundes der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten ergeben sich für die Einzahlung folgende Änderungen:
- Die Angabe der im Erinnerungsmail angeführten Zahlungsreferenz ist unbedingt erforderlich. Beachten Sie die Groß-und Kleinschreibung! Die Zahlungsreferenz finden Sie auch über Ihren PH-Online Zugang auf Studienbeitragsstatus (Anleitung).
- Bei Einzahlung auf anderen Päd. Hochschulen oder Universitäten ist keine Übermittlung der Inskriptionsbestätigung mehr notwendig, die Zahlungen werden automatisch an uns übermittelt.
Falls Sie 14 Tage nach erfolgter Einzahlung kein Mail über die Weitermeldung (Inskription) erhalten haben, senden Sie einen Einzahlungsbeleg unter https://www.kphvie.ac.at/help
Bei Überschreitung der Studiendauer wird eine erhöhte Studiengebühr vorgeschrieben.
Die genaue Höhe der Vorschreibung sehen Sie in Ihrem PH-Online Account unter
"Studienbeitragsstatus".
Weiters sind in einigen Fällen (Aufbaustudien, Erweiterungslehrgänge, bestimmte Weiterbildungslehrgänge) zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Studiengebühren an unserer Hochschule Verwaltungsbeiträge zu entrichten. Über diese Beträge erhalten Sie gesonderte Rechnungen mit Zahlschein. Diese Beiträge sind getrennt von den gesetzlichen Studiengebühren auf das am Zahlschein angeführte Konto zu überweisen.
Wann muss der ÖH-Beitrag bezahlt werden?
Nach dem Hochschülerschaftsgesetz muss jeder Studierende der Bachelorstudien (Erstausbildung und weiteres Lehramtsstudium) und die TeilnehmerInnen an bestimmten Hochschulgängen (über 29 ECTS) den ÖH-Beitrag für jedes Semester zeitgerecht entrichten. Die Bezahlung des Beitrages hat bis spätestens Ende der Nachfrist zu erfolgen. Falls der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wird, erfolgt nach dem Hochschulgesetz keine Inskription für das jeweilige Semester.
Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf eine pünktliche Einzahlung!
Wann bezahle ich Studiengebühren?
Derzeit sind alle Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft und gleichgestellte Studierende von der Bezahlung der Studiengebühr befreit, wenn die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um nicht mehr als 2 Semester überschritten wird.
- Ordentliche Studierende aus Drittstaaten haben einen Studienbeitrag von 726,72 Euro für jedes Semester zu entrichten.
- Studierende, die zum außerordentlichen Studium 990 (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen) zugelassen sind, haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Studienbeitrag von 363,36 Euro für jedes Semester zu entrichten.
Beachten Sie die Beitragsvorschreibungen in PH Online und wenden Sie sich bei Fragen an die Zentrale Evidenzstelle!
Sie haben zu viel an ÖH-Beitrag oder Studiengebühr bezahlt
Falls eine Überzahlung vorliegt, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung aus und übermitteln Sie diesen mit der falschen Einzahlungsbestätigung unter https://www.kphvie.ac.at/help
Kontrollieren Sie selbst über Ihre Visitenkarte in PH-Online über den
Link "Studienbeitragsstatus" den Stand der Einzahlungen. Falls dort eine Überzahlung
angezeigt wird, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung (Download) aus und übermitteln ihn an die Zentrale Evidenzstelle
Kann um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden?
Falls die oben angegebene Studiendauer überschritten wird, kann während der allgemeinen Zulassungsfrist in folgenden Fällen um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden:
- Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm (sofern das Semester des Auslandsaufenthaltes studienbeitragspflichtig ist) – falls keine Studien oder Praxiszeiten im Ausland absolviert wurden, muss der Studienbeitrag nachträglich entrichtet werden
- Teilnahme an im Curriculum verpflichtete verankerte Studien im Ausland
- bei Mobilitätsprogrammen, wenn die zuletzt besuchte ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung mit der österreichischen Pädagogischen Hochschule ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht
- Krankheit (mehr als zwei Monate) oder Schwangerschaft
- Kinderbetreuung (7. Geburtstag des Kindes oder allfälligen späteren Schuleintritt)
- Behinderung (mindestens 50% nach bundesgesetzlichen Vorschriften)
- Bezug einer Studienbeihilfe im vergangenen Semester oder im laufenden Semester
- für bestimmte Drittstaatenangehörige laut Personengruppenverordnung (link)
ACHTUNG: Der Erlass-/Rückerstattungsgrund der Berufstätigkeit entfällt aufgrund des VfGH-Erkenntnisses vom 12. Dezember 2016 (G 88/2016-14, V 17/2016-14). Dies hat der Gesetzgeber im Hochschulgesetz abgebildet, wirksam mit 01.07.2018 (§ 80 Abs 12 Z 4 HG).
Sofern Studierende den Erlass des Studienbeitrages durch unvollständige oder unwahre Angaben maßgebender Tatsachen schuldhaft veranlasst oder erschlichen haben, haben sie unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit den doppelten Studienbeitrag zu bezahlen.
Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr:
Das Ansuchen ist für jedes Semester unter Beilage der erforderlichen Unterlagen
innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist an die
Zentrale Evidenzstelle Campus Wien-Strebersdorf zu übermitteln: Download Antrag auf Befreiung
Wiederaufnahme eines Studiums
Sie haben sich selbst von einem Studium abgemeldet oder das Studium wurde wegen nicht erfolgter Inskription eines Semesters (z.B. wegen fehlender Bezahlung des ÖH-Beitrages) vorzeitig beendet. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit um Wiederaufnahme des Studiums anzusuchen.
Dieses Ansuchen ist unter Angabe der Studiendaten und mit einer Begründung an das betreffende Institut zu richten, dieses leitet das Ansuchen mit einer Stellungnahme an das Rektorat zur Genehmigung weiter.
Das Ansuchen muss spätestens innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist jenes Semesters eingebracht werden, in dem die Wiederzulassung beantragt wird.
Wann ist um Beurlaubung anzusuchen?
Sie können in einem Semester Ihr Studium nicht fortsetzen. Möchten in diesem Semester weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Prüfungen ablegen. Sie suchen bei dem für Ihre Ausbildung zuständigem Institut um Beurlaubung an (Formular)! Beurlaubte Semester werden für die Studienzeit nicht mitgerechnet! Die Eintragung der Beurlaubung erfolgt nach Bezahlung des ÖH-Beitrages (auch für beurlaubte Semester erforderlich!) durch die Zentrale Evidenzstelle! Bitte beachten Sie, dass Ansuchen um Beurlaubung nur innerhalb der Inskriptionsfrist möglich sind! |
PH-Card Ausstellung und Verlängerung
Kosten der PH Card für Studierende der Erstausbildung: € 10,-
Regelung für Erstausstellung und Verlängerung am Campus Strebersdorf:
Erstausstellung:
- Anmeldung in PH-Online (als Studierende)
- Upload des Fotos (Alle Applikationen > Bild für PH-Card)
- Pro Gruppe ist eine Liste mit Name und Matrikelnummer zu erstellen
- Einsammeln von € 10,- pro Person
- Eine Person pro Gruppe zahlt den eingesammelten Betrag am Infopoint ein und gibt
die Liste in der Evidenzstelle ab. - Abholung am folgenden Tag ab 10 Uhr persönlich mit ausgefüllter
Einverständniserkärung (Download) in der Evidenzstelle.
Verlängerung:
- Abgabe der PH-Card bis 12 Uhr in der Evidenzstelle.
- Abholung der verlängerten Karte am folgenden Tag ab 10 Uhr in der
Evidenzstelle.