Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung von hervorragenden Leistungen, die von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums erbracht wurden, sowie zur Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten.
Das Leistungsstipendium wird einmal im Jahr für Studierende (§ 3 Abs 1 iVm § 4 StudFG) an der KPH Wien/Krems ausgeschrieben.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 1,3
- Innerhalb des Leistungszeitraumes ist die Absolvierung von mindestens 50 ECTS-AP erforderlich.
- Für die Berechnung herangezogen werden nur Leistungen, die an der KPH Wien/Krems erbracht werden
- Die Anspruchsdauer umfasst die zur Absolvierung des Studiums vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters.
- Eine Antragsstellung ist auch möglich, wenn Sie vor Ende des Studienjahres 2023/24 das Studium abgeschlossen haben.
- Bei identem Notendurchschnitt entscheidet die Anzahl der absolvierten ECTS-AP.
Es besteht keine Altersgrenze.
Auch bei Vorliegen der Mindestvoraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. (Gemäß § 61 StudFGg idgF)
Zur Einreichung verwenden Sie bitte folgende Vorlage.
Unvollständige Anträge können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!
Antragstellung rückwirkend für das Studienjahr 2023/2024
- Einreichfrist: ausschließlich in der Zeit von 31.10.2024 bis 15.11.2024 per Mail in Ihrem Ausbildungsinstitut.
Lehramtsstudium Wien: ausbildung-wien(at)kphvie.ac.at
Lehramtsstudium Krems: ausbildung-krems(at)kphvie.ac.at
Bachelorstudium Elementarbildung: anna.benke(at)kphvie.ac.at - Beurteilungszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2024
Wenn mehr Anträge eingebracht werden als der Hochschule an Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt mit Absprache der Studierendenvertretung eine Reihung unter Berücksichtigung der jeweiligen Studiengänge und des auszuzahlenden Mindestbetrages.
Ein Leistungsstipendium darf 750 Euro nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten.
Wenn die Anzahl der Anträge, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen, höher ist als die zur Vergabe stehenden Mittel, erfolgt die Zuweisung des Mindestbetrages gemäß Reihung, bis die budgetären Mittel erschöpft sind. Das heißt, auch Studierende, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, müssen nicht zwingend eine Zuteilung erhalten.