Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung von hervorragenden Leistungen, die von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums erbracht wurden sowie zur Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen
und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 1,5. - Innerhalb des Leistungszeitraumes ist die Absolvierung von mindestens 35 ECTS-AP erforderlich.
- Für die Berechnung herangezogen werden Leistungen eines ordentlichen Studiums.
- Die Anspruchsdauer umfasst die zur Absolvierung des Studiums vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters.
- Bei identem Notendurchschnitt entscheidet die Anzahl der absolvierten ECTS-AP.
Es besteht keine Altersgrenze.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Zur Einreichung verwenden Sie bitte folgende Vorlage.
Unvollständige Anträge können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!
Ausschreibung 2021/22
- Einreichfrist: Abgabe bis 16. November 2022 per Mail in Ihrem Ausbildungsinstitut
Lehramtsstudien Wien: ausbildung-wien(at)kphvie.ac.at
Lehramtsstudien Krems: ausbildung-krems(at)kphvie.ac.at
Bachelorstudium Elementarbildung: brigitte.fischer(at)kphvie.ac.at - Leistungszeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022
Wenn mehr Anträge eingebracht werden als der Hochschule an Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt mit Absprache der Studierendenvertretung eine Reihung unter Berücksichtigung der jeweiligen
Studiengänge und des auszuzahlenden Mindestbetrages.
Ein Leistungsstipendium darf 750 Euro nicht unterschreiten und 1.500 Euro für zwei Semester nicht überschreiten.
Wenn die Anzahl der Anträge, welche die Ausschreibungskriterien erfüllen, höher ist als die zur Vergabe stehenden Mittel, erfolgt die Zuweisung des Mindestbetrages gemäß Reihung, bis die budgetären Mittel erschöpft sind. Das heißt, auch Studierende, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, müssen nicht zwingende eine Zuteilung erhalten.
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