Studierende sind verpflichtet, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist jedes Semester der Pädagogischen Hochschule die Fortsetzung des Studiums zu melden (§55 Hochschulgesetz 2005 idgF).
Dies bedeutet: Einzahlung der allfälligen Studienbeiträge.
Die Meldung der Fortsetzung des Studiums ist unwirksam, solange die Studierendenbeiträge samt allfälliger Sonderbeiträge nicht eingelangt sind.
Den aktuellen Betrag sowie die Zahlungsreferenz finden Sie über Ihren PH-Online Zugang auf Studienbeitragsstatus (Anleitung). Die Angabe der Zahlungsreferenz ist unbedingt erforderlich.
Die Meldung der Fortsetzung des Studiums ist nur während der veröffentlichten Zulassungsfrist möglich.
Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn die oder der Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums unterlässt (§59 Hochschulgesetz 2005 idgF).
Ausführliche Informationen zur Zulassung und zu den Fristen finden Sie unter: Studierendenevidenz