Der Grundwert der Gleichheit stellt eine elementare Grundlage der Menschenrechte dar (vgl. AEMR, Präambel und Art. 1-2). Das Prinzip der Gleichheit verweist aber auf enorme Begründungsprobleme und steht auch in Konkurrenz zu anderen Grundwerten. Nicht zuletzt stellt die Gleichheit auch eine große Herausforderung für das Bildungssystem dar, wie die Diskussion um die Inklusion zeigt.

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