Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ostern ist bereits vorbei, und auch dieses Studienjahr wird bald zu Ende sein. In den Instituten und Organisationseinheiten sind die Planungen für das nächste Semester und damit auch die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Dienstrechtes voll im Gange.
Die Führungskräfte wurden geschult, die Mitarbeiter/innen im Personalmanagement sowie in den Organisationseinheiten wissen um ihre Aufgaben in Bezug auf das neue Dienstrecht, und der Zentralausschuss für Pädagogische Hochschulen hat bereits Präsentationen an den Campus Krems und Strebersdorf durchgeführt.
Als Rektor der KPH Wien/Krems habe ich gemäß § 200e BDG die dienstlichen Aufgaben der Hochschullehrpersonen (§ 200d), unter Berücksichtigung des Bedarfs der KPH Wien/Krems und Ihrer Qualifikation, jeweils für den Zeitraum 1. September bis 31. August des Folgejahres festzulegen. Das Formular „Ziel- und Leistungsvereinbarung 2013/14“ stellt die Grundlage für die Abstimmung Ihrer Tätigkeiten mit den personalverantwortlichen Institutsleiterlinnen dar.
Aus der Sicht des Rektorats erscheint wesentlich:
- In der Verwendung als Hochschulprofessor/in an unserer Hochschule hat die Lehre im Rahmen von Studiengängen, Hochschullehrgängen oder Lehrgängen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Priorität. Gemäß Ihrer Verwendungsgruppe müssen zwischen 160 und 480 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr abgehalten werden. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten wie Prüfungen, PH-Online-Administration, Dienstbesprechungen und Konferenzen sowie Betreuung von Lernumgebungen sind damit abgegolten.
Im Bedarfsfall kann die Anzahl der Stunden auch ohne ihre ausdrückliche Zustimmung auf 544 (für PH1/ph1) bzw. 640 (PH2/ph2 und PH3/ph3) erhöht werden. - Ein großes Anliegen ist uns auch die wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung inklusive der damit verbundenen Publikationstätigkeit. Wir fördern auch Ihre persönliche Qualifikation (Doktorate, Habilitationen etc.). Bei ausgewählten größeren Forschungsprojekten ist eine Reduktion von Stunden der Lehrverpflichtung in einem entsprechenden Ausmaß möglich.
- Mit Lehrenden, die überwiegend an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der KPH mitwirken, werden wir gesonderte Gespräche führen. Wir sind sehr dankbar, dass unsere Hochschule organisatorisch so gut funktioniert.
- Die Standesvertretung spricht in ihrer Handreichung von der Vertrauensarbeitszeit. Dem Begriff kann sich das Rektorat sehr gut anschließen, weil diese Haltung auch unserem Leitbild entspricht. Selbststeuerung und Verantwortungsübernahme sind wesentliche Elemente eines zufriedenen Arbeitslebens und einer ergebnisorientierten Tätigkeit.
- Bezüglich der neuen Leistungsprämien sind wir im guten Gespräch mit unserem Dienststellenausschuss, bei dem ich mich auch sehr herzlich für die Mitwirkung bei der Entwicklung dieses Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozesses bedanke.
- Aufgrund der neuen Urlaubsregelung (statt der bisherigen Ferienregelung) für Planstelleninhaber/innen und dienstzugeteilte Lehrende sind die Tätigkeiten in der lehrveranstaltungsfreien Zeit (insbesondere in den ehemaligen Ferienzeiten) neu zu beschreiben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass innerhalb des Studienbetriebs gemäß § 200h die Institutsleiter/innen im Auftrag des Rektors für die regelmäßig zu erfüllenden Aufgaben im Voraus einen Dienstplan erstellen müssen. Dieser wöchentliche Dienstplan (Wochendienstzeit mit Anwesenheitsverpflichtung) betrifft die Abhaltung der Lehre, die Betreuung bzw. Beratung der Studierenden sowie die administrativen und planerischen Aufgaben. Die restliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden fällt jedoch nicht in diese Einteilung. In dieser Zeit (außer der gemeldeten Urlaubszeit im jeweiligen Ausmaß von Ganztagen) haben Professor/innen die verbleibenden Aufgaben in zeitlicher und örtlicher Nähe zum jeweiligen Campus der KPH zu erfüllen. Auslandsaufenthalte sind (außer bei genehmigten Dienstreisen) nicht gestattet (vgl. Umsetzung PH-DR, ZA PH, S 13). - Die Ziel- und Leistungsvereinbarung werden wir auch für mitverwendete Lehrende (auf freiwilliger Basis) anwenden, um einen gemeinsamen Standard zu erreichen.
Der weitere Ablauf wird von den Instituten gesteuert. Wenn Ihnen das Formular „Ziel-Leistungs-Vereinbarung“ übermittelt wird, bitte ich Sie, es dahingehend auszufüllen, dass Ihre gesamte Arbeitsleistung für den Zeitraum vom 1. September 2013 bis 31. August 2014 abgebildet wird. Die Lehrveranstaltungen aus dem Winter- und Sommersemester werden summiert.
Zusätzlich ist der Aufwand für die weiteren Dienstpflichten – im Sinne der Qualitätssicherung – entsprechend zu beschreiben. Bitte denken Sie an Ihre gesamte zur Verfügung stehende Arbeitszeit (außer Wochenenden, Feiertagen und Urlaubszeiten) und bilden Sie Ihre Vorhaben in der ZLV entsprechend ab.
Änderungen während des Jahres sind in Übereinkunft möglich.
Sollten Sie wider Erwarten die Kirchliche Pädagogische Hochschule verlassen wollen (dies ist auch für Planstelleninhaber und dienstzugeteilte Lehrende möglich), bitten wir Sie um Kontaktnahme mit Ihrem personalführenden Institut bzw. der Personalabteilung am jeweiligen Campus.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihr großes Engagement für die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems. Dieses wird an den vielen Aktivitäten an unseren vier Campus und an den Leistungen der Studierenden der Aus-, Fort- und Weiterbildung sichtbar. Heuer haben mehr denn je abgeschlossen: 344 Studierende wurden zum Bachelor of Education graduiert.
Herzliche Grüße
Dr. Christoph Berger
Rektor