Die Kurzartikel bieten Ihnen prägnante Basisinformation für die inhaltliche Vorbereitung des Unterrichts
Das Recht auf Bildung ist im Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. In diesem Artikel wird auf den Artikel 26 näher eingegangen und dessen Einordnung innerhalb der AEMR dargestellt.
Inklusion als Schlüssel für das Überwinden von sozialen Barrieren ist die Thematik dieses Artikels. Näher interpretiert werden die Artikel 3 und 24 der Behindertenrechtskonvention. Im Anschluss daran wird die Situation in Österreich kritisch beleuchtet, um letztendlich Erwartungen an die Forschung zu thematisieren.
Der Artikel "Bildungsrecht laut KRK" beschäftigt sich ausführlich mit den Artikeln 28, 29 der Kinderrechtskonvention unter besonderer Beachtung der Stellung des Kindes. Dazu wird auch der Artikel 12 herangezogen, in dem Beteiligungs- und Partizipationsrechte des Kindes thematisiert werden. Die Grundsätze und Bestimmungen des Artikel 23 das Bildungsrecht von Kindern mit Behinderungen betreffend bilden den Abschluss.
Die Menschenwürde als Wurzel des Rechts auf Bildung ist Inhalt dieses Artikels
Gleichheit als Herausforderung für die Pädagogik
In der Diskussion um einen angemessenen Bildungsbegriff wird der Chancengleichheit breiter Raum gewidmet und der Inklusion als einer Herausforderung für die Pädagogik breiter Raum gewidmet.
Kirche und Menschenrechte: Würde, Gleichheit und Pädagogik
Es erfolgt eine Darstellung der unterschiedlichsten Zugänge zu den Menschenrechten
Abkürzungen
AEMR | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte | |
KRK | Kinderrechtskonvention | |
BRK | Behindertenrechtskonvention |