FAQ - Häufig gestellte Fragen

Für Hochschullehrgänge im öffentlich-rechtlichen Bereich (KEIN MASTERABSCHLUSS) müssen Sie bitte Ihren Lebenslauf und ein Motivationsschreiben an die jeweilige Studienleitung schicken. Unsere Hochschullehrgänge mit den dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie hier: Hochschullehrgänge im Überblick

Bitte beachten Sie auch die Inskriptionsfristen für das jeweilige Winter- bzw. Sommersemester.

Sollten Sie sich für den Hochschullehrgang „Freizeitpädagogik“ interessieren und kein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in vorweisen können, benötigt es nach erfolgreicher Absolvierung eines Eignungsverfahrens durch die Studienleitung, eine Inskription mit Vorlage von persönlichen Dokumenten.

Anleitungen finden Sie hier:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Matura, evtl. Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid, evtl. Nachweis akad. Grad (alle Dokumente müssen im Original bei der Inskription vorgelegt werden)

Für eine Abmeldung füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie dieses an weiterbildung(at)kphvie.ac.at.

Die Abmeldung hat 

  • im Falle einer zu zahlenden Aufwandsentschädigung bzw. Teilnahmegebühr im Vorhinein (für das Wintersemester spätestens bis 1. Juni, für das Sommersemester spätestens bis 1. Dezember des Vorjahres) durch Übermittlung des unterschriebenen Abmeldeformulars an das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung(at)kphvie.ac.at) oder an den jeweiligen Programmmanager zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall nur zu den im Vertrag beschriebenen Konditionen eine Auflösung vornehmen können.
  • in allen anderen Fällen jederzeit.

 

Nach dem Hochschülerschaftsgesetz muss jeder Studierende der Bachelorstudien (Erstausbildung und weiteres Lehramtsstudium) und die Teilnehmer*innen an bestimmten Hochschulgängen (über 29 ECTS) den ÖH-Beitrag für jedes Semester zeitgerecht entrichten. Die Bezahlung des Beitrages hat bis spätestens Ende der Nachfrist zu erfolgen. Falls der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wird, erfolgt nach dem Hochschulgesetz keine Inskription für das jeweilige Semester.

Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf eine pünktliche Einzahlung!

Sie können diese Überzahlung innerhalb folgender Fristen zurückerhalten:

Bei Zahlungen für das Wintersemester bis 15.12. bzw. bei Zahlungen für das 
Sommersemester bis 30.6. des jeweiligen Kalenderjahres.

Falls eine Überzahlung vorliegt, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung aus und übermitteln Sie diesen mit der falschen Einzahlungsbestätigung an evidenz(at)kphvie.ac.at!

Kontrollieren Sie selbst über Ihre Visitenkarte in PH-Online über den 
Link "Studienbeitragsstatus" den Stand der Einzahlungen. Falls dort eine Überzahlung 
angezeigt wird, füllen Sie den Antrag auf Rücküberweisung (Download) aus und übermitteln ihn an die Zentrale Evidenzstelle

Sie haben sich selbst von einem Studium abgemeldet oder das Studium wurde wegen nicht erfolgter Inskription eines Semesters (z.B. wegen fehlender Bezahlung des ÖH-Beitrages) vorzeitig beendet. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit um Wiederaufnahme des Studiums anzusuchen.

Zwecks ordnungsgemäßer Administration muss die Meldung im Vorhinein (für das Wintersemester spätestens bis 1. Juni, für das Sommersemester spätestens bis 1. Dezember des Vorjahres) an das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung(at)kphvie.ac.at) oder an den jeweiligen Programmmanager erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular.

Zwecks ordnungsgemäßer Administration muss die Meldung mit folgendem Formular im Vorhinein (für das Wintersemester spätestens bis 1. Juni, für das Sommersemester spätestens bis 1. Dezember des Vorjahres) an das Zentrum für Weiterbildung (weiterbildung(at)kphvie.ac.at) oder an den jeweiligen Programmmanager erfolgen.

Laut § 58 HG sind folgende Gründe für eine Beurlaubung möglich:

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen
1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bescheidmäßig zu beurlauben oder
6. vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung.

(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.
Der ÖH Beitrag ist in der Beurlaubung weiterhin zu bezahlen, um die Zulassung aufrechtzuerhalten.

Für Studierende von Hochschullehrgängen ab 30 ECTS-AP wird eine PH Card ausgestellt. Die PH Card ist sofort und nur nach Bezahlung der Rechnung in einem Semester zur Verlängerung möglich. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Jeder Studierende kümmert sich selbstverantwortlich um die Verlängerung seiner Karte. Hierzu soll zuerst die Rechnung des jeweiligen Semesters einbezahlt werden. Danach kann die Karte in Strebersdorf oder in Krems sofort verlängert werden. Die Öffnungszeiten der zentralen Evidenz sind im Vorhinein zu überprüfen.

Wichtig: Bitte beachten Sie das Ablaufdatum Ihrer PH-Card und denken Sie an eine rechtzeitige Verlängerung!

In

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auf "Passwort vergessen?" klicken.  Dort geben Sie bitte Ihre Mailadresse an und wählen bei Medium "Email" aus. Wenn Sie dann "Weiter" klicken, wird Ihnen ein Code zugesendet, mit dem Sie ein neues Passwort in PH-online setzen können.

  1. Sie gehen bitte auf unsere Moodle-Plattform https://moodle.kphvie.at/
  2. Danach wählen Sie den Bereich „Dashboard“ und den jeweiligen Hochschullehrgang aus.
  3. Sie scrollen dann in dem Kurs ein wenig hinunter, bis Sie auf der linken Seite Ihr Profil entdecken.
  4. Bei ihrem Profil befindet sich oberhalb Ihres Fotos ein Zahnrad auf das Sie dann klicken und den Bereich „Eigenes Profil konfigurieren“ auswählen.
  5. In diesem Bereich können Sie dann die einzelnen Kursforen dementsprechend abonnieren.

 

  1. Besuchen Sie unsere Website unter: http://www.kphvie.ac.at/home.html.
  2. Danach scrollen Sie bitte ganz hinunter und klicken auf PH-online.
  3. Auf dieser Seite https://www.ph-online.ac.at/kphvie/webnav.iniklicken Sie bitte auf das Schlüsselsymbol und geben dort Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort ein.
  4. Danach finden Sie in der linken Rubrik „Studium“ den Bereich „Teilnahmebestätigungen“, wo Sie dann das gewünschte Studium auswählen.
  5. Nun müssen Sie bei der gewünschten LV nur noch auf das „Drucksymbol“ klicken und erhalten somit Ihre Teilnahmebestätigung.

„Als Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit werden nicht nur Inhalt und Umfang der Studienanforderungen, sondern auch Art und Umfang des Leistungsnachweises sowie allenfalls erworbene Credits heranzuziehen sein. Gleichwertigkeit liegt demnach vor, wenn in allen genannten Bereichen eine annähernde Übereinstimmung besteht.“ (§ 56 HG)

Sollten Sie dementsprechend eine Anerkennung Ihrer akademischen Vorleistungen beantragen wollen, können Sie uns mit diesem Formular (Initiates file downloadLink) Ihren Antrag an

Opens window for sending emailweiterbildung(at)kphvie.ac.at

 übermitteln.

Über diesen entscheidet nach Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen das zuständige Organ der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems. Eine Benachrichtigung über diese Entscheidung kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmergebühr von etwaigen Anrechnungen unberührt bleibt.

 

  1. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und Arbeitnehmer*in sein.
  2. Wenn dies der Fall ist, dann ist bis zu einer Einkommensgrenze, die Förderung durch den Opens external link in new windowWAFF möglich. Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Opens external link in new windowWAFF in Verbindung, damit Ihre Förderwürdigkeit geprüft werden kann.
  3. Wenn seitens des Opens external link in new windowWAFF eine Förderung möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Programmmanager. Dieser kümmert sich um die nötigen Unterlagen seitens der KPH.