Über die für alle Konfessionen geltenden Aufgaben hinaus, sind die speziellen Zielgruppen unserer Fortbildung alle evangelischen und altkatholischen Religionslehrer*innen aller Schularten sowie die Lehrer*innen an den evangelischen Privatschulen in ganz Österreich.

Der Fokus unseres breit gefächerten schulartenspezifischen Angebots liegt auf den Bereichen Fachwissen, Religionspädagogik und Didaktik, Persönlichkeitsstärkung, interreligiöse/interkonfessionelle Fragestellungen sowie Auseinandersetzung mit den globalen Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Das Fortbildungsprogramm und Anmeldeoptionen finden Sie auf unserem Fort- und Weiterbildungsportal

 

Lernen in Begegnung

Zu diesen Veranstaltungen sind Religionslehrkräfte aller Konfessionen und Religionen eingeladen, um in einem gemeinsamen Lernprozess die jeweiligen Lebensbezüge der Themen zu reflektieren.

Interreligiöse/interkonfessionelle Veranstaltungen (bildung.kphvie.ac.at)

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Mitarbeiter*Innen
APS-Bereich in Niederösterreich
APS-Bereich in der Steiermark
Höherer Schulbereich in Niederösterreich
Höherer Schulbereich im Burgenland
APS-Bereich im Burgenland
Höherer Schulbereich in Kärnten und Osttirol
APS-Bereich in Kärnten und Osttirol
APS-Bereich in Oberösterreich
Höherer Schulbereich in Oberösterreich
Höherer Schulbereich und Privatschulen in OÖ, Szbg, Tirol, Ktn
APS-Bereich in Salzburg/Tirol
Höherer Schulbereich in der Steiermark
Höherer Schulbereich in Wien und Privatschulen Wien, NÖ, Bgld, Stmk

Reise- und Aufenthaltskosten von Veranstaltungen sind grundsätzlich selbst zu tragen und können über die Stammschule beim Dienstgeber eingereicht werden.

Im AHS/BMHS-Bereich entscheidet allerdings die Schulleitung, ob die Kosten getragen werden.

Ausnahmen im APS-Bereich gibt es in Kärnten (regionale Veranstaltungen) und Oberösterreich. Hier werden die Aufenthaltskosten über die so genannte Heimverrechnung abgerechnet.

Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen werden Sie grundsätzlich nach der Art der Anmeldung gefragt werden:

·         elektronisches Dienstauftragsverfahren (eDAV)

·         Dienstauftrag selbst eingeholt (sDAV)

·         ohne Dienstauftragsverfahren (oDAV)

 

In der Regel ist elektronisches Dienstauftragsverfahren richtig.

Ohne Dienstauftragsverfahren bedeutet private Teilnahme, keine Reise- und Aufenthaltskostenvergütung, keine Anrechnung auf den C-Topf, keine Versicherung als Dienstunfall im Falle des Falles.

Elektronisches Dienstauftragsverfahren bedeutet bei der Anmeldung "Warteliste", bis die Direktionen, BSR, LSR der Teilnahme zugestimmt haben. Erst am Ende des DAV wird eine fixe Anmeldeliste erstellt.

Der Befassungszeitraum für das Dienstauftragsverfahren beträgt drei Wochen.

Erstellung einer Veranstaltungsliste