Herzlich willkommen auf der Seite der Fachstelle Menschenrechtspädagogik

Derzeit nehmen wir zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in aller Welt wahr, weshalb das Thema Menschenrechte immer wieder neu in den Fokus unserer Aufmerksamkeit gerät. Friede, politische und ökonomische Gerechtigkeit sowie faire Chancen für alle Menschen sind nur einige der Themen, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefordert werden.

Da Menschenrechte neben der rechtlichen und der politischen auch eine Werte-Dimension haben, kommt der Bildung eine besonders wichtige Aufgabe zu. Die KPH Wien/Niederösterreich möchte daher besonders durch die Fachstelle Menschenrechtspädagogik das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Menschenrechte in der Forschung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der öffentlichen Wahrnehmung vertiefen.

(Paul R. Tarmann)
 

Menschenrechtspädagogik im 21. Jahrhundert: Aktuelle Herausforderungen und Chancen

Die Bedeutung der Menschenrechte ist heute größer denn je. Angesichts globaler Krisen wie zunehmende soziale Ungleichheit, Klimawandel, Diskriminierung und Migrationsbewegungen stehen die universellen Menschenrechte vor enormen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wird die Menschenrechtspädagogik zu einem zentralen Element im Bildungssystem. Dieser Bildungsansatz vermittelt die Grundsätze der Menschenrechte – Freiheit, Gleichheit und Würde – und verankert sie nachhaltig.

Aktuelle Studien befassen sich mit neuen Herausforderungen der Menschenrechtspädagogik (MRP) und legen einen Schwerpunkt auf moderne pädagogische Ansätze und die sich wandelnde Bedürfnisse junger Menschen. UNESCO und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) erweitern die Menschenrechtsbildung stetig, um sie auf lebenslanges Lernen ausgerichtet zu gestalten – insbesondere in Hinblick auf aktuelle Themen wie digitale Rechte, Migration, Klimagerechtigkeit und politische Instabilität.

Eine interessante Initiative der UNESCO, die bei den „Menschenrechtsdialogen 2024“ in Genf diskutiert wurde, betont die Anpassung von Bildungsstrukturen an gegenwärtige Herausforderungen. Dies schließt die Förderung des Rechts auf Bildung als Grundlage für eine gerechte Gesellschaft ein und berücksichtigt dabei Themen wie den Zugang zu Technologie und den Umgang mit Fehlinformationen. Parallel dazu fördert das OHCHR mit dem „Weltprogramm für Menschenrechtsbildung“ ein jugendgerechtes Bildungsmodell, bei dem junge Menschen als aktive Teilnehmer:innen und Fürsprecher:innen von Menschenrechten im gesellschaftlichen Kontext gesehen werden. Diese Initiative, aktuell in ihrer vierten Phase, betont erfahrungsorientiertes Lernen, wodurch Jugendliche Menschenrechte in realen Situationen anwenden und auf ihre eigenen Erfahrungen beziehen können.

Damit sollen Schüler:innen lernen, komplexe Rechtefragen im modernen gesellschaftlichen Kontext zu navigieren. UNESCO und OHCHR arbeiten daher an Strategien, die Menschenrechtsbildung nicht nur als passives Lernen vermitteln, sondern junge Menschen befähigen, informierte und aktive Verfechter ihrer Rechte zu sein.

Dilek Bozkaya für das Team der Fachstelle Menschenrechtspädagogik, anlässlich des „Internationalen Tags der Menschenrechte“ am 10. Dezember.

 

Quellen:

Weyers & Köble (2016). Bildung und Menschenrechte. Interdisziplinäre Beiträge zur Menschenrechtsbildung.

UNESCO - Recht auf Bildung. Online: https://www.unesco.ch/science/hrba/droit-a-leducation/, Zugriff: 1.12.2024

UNESCO - Right to Education: confronting inequalities by addressing privatisation, digitalisation and crisis situations. Online: https://www.unesco.ch/wp-content/uploads/2024/10/Summary-of-right-to-Education_EN-WEB.pdf, Zugriff: 1.12.2024

Theodoros Alexopoulos

Menschenrechtepädagogik aus orthodoxer Sicht – Die Orthodoxe Kirche als Zeugin der Liebe in der Diakonie ist sich immer der brennenden und aktuellen Fragen, welche die gesamte Menschheit beschäftigen, bewusst und versucht immer eine Konstruktive Stellung dazu zu beziehen. Eine der wichtigsten Fragen, mit denen sich die orthodoxe Kirche verpflichtet fühlt, im Rahmen Ihrer Sendung in der Welt auseinanderzusetzen, ist die Frage der Menschenrechte und deren Begründung. Heute sind die Menschenrechte integraler Bestandteil des kirchlichen Zeugnisses in der Welt und der heutige dominante Diskurs über die Menschenrechte bezieht sich auf die Frage Ihrer Begründung, Ihrer Anwendbarkeit sowie Ihrer universalen Gültigkeit. Der Grundbegriff der orthodoxen Anthropologie in der Begegnung mit den Menschenrechten ist der Begriff des nach Gottes Bild und Gleichnis geschaffenen Menschen (Gen. 1, 26). Die Ebenbildlichkeit, deren zentrales Element die Freiheit ist, gibt dem Menschen die höchste Würde, die unveräußerlich ist. Die Haltung der vierzehn Orthodoxen Autokephalen Kirchen gegenüber den Menschenrechten ist nicht einheitlich. Leider gibt es in der Orthodoxen Welt Kreise und Personen, welche die modernen Menschenrechte als Gefahr für die orthodoxe Identität betrachten. Man sollte berücksichtigen, dass die Menschenrechtsthematik auf verschiedenen Ebenen zu beobachten und zu untersuchen ist; beispielsweise auf der Ebene der theoretischen Systeme und Ansätze, der pädagogischen Institutionen oder auch der Praxis, d.h. bei der praktischen Umsetzung von Menschenrechtsideen im Umgang mit Minderheiten aller Art, wobei all diese Ebenen nicht unbedingt identisch oder deckungsgleich funktionieren. Da die interkonfessionelle als auch die interreligiöse Begegnung ein prägendes Merkmal der modernen österreichischen Gesellschaft und des Schulwesens ist, sollte die Menschenrechtepädagogik ein wesentlicher Bestandteil des Religions- und des Ethikunterrichts sein.

 

Doris Bilgeri

Veränderungen in der Bildungswelt - Als ich begonnen habe, in den 1990iger Jahren zu unterrichten, hat fast jeder Junglehrer mit reformpädagogischen Konzepten gearbeitet. Wir dachten damals, dass dies ein Aufbruch wäre und es jetzt endlich besser werden würde in der Bildungswelt! Geht man heute aber in die Schulen, dann ist davon nicht mehr viel zu spüren, das pädagogische Konzept des kompetenzorientierten Unterrichts erinnert mehr an ein Beaufsichtigungsprogramm als an ein tiefgreifendes Lehren und Lernen. Es wirkt wie Unterhaltung und weniger wie Bildung, die per se die intrinsische Motivation und das „Berührtsein“ durch die Sache mit sich bringen sollte.

Beziehungspädagogische Konzepte wie die Resonanzpädagogik von Harmut Rosa versprechen da Abhilfe. Ob und wie sich dieses Konzept im schulischen Alltag integrieren lässt und wie es sich bewährt, ist Teil meiner Forschungsarbeit und mein Zugang zu Menschenrechtspädagogik.

 

Dilek Bozkaya

Aus alevitischer Perspektive betrachtet, kann Menschenrechtspädagogik als ein Ansatz verstanden werden, der darauf abzielt, das Bewusstsein für die grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit zu schärfen, wie sie im alevitischen Glauben verankert sind. Dies beinhaltet die Betonung von Werten wie Toleranz, Gleichberechtigung, Solidarität und Respekt vor der Vielfalt, die im alevitischen Glauben eine wichtige Rolle spielen. Die alevitische Tradition legt großen Wert auf soziale Gerechtigkeit und die Würde jedes einzelnen Menschen, unabhängig von seiner religiösen Zugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder sozialen Status. Die Prinzipien der Menschenrechte können gut mit den Werten und Überzeugungen des alevitischen Glaubens verknüpft werden. Als Lehrende am Institut für Alevitische Religion ist die Menschenrechtspädagogik ein fester Bestandteil meiner Lehre und unerlässlich.

 

Wolfgang Ellmauer

In Fragen der Menschenrechtspädagogik liefert uns die Begabungs- und Begabtenförderung eine Vielzahl an pädagogischen Antworten. An der KPH Wien/NÖ verstehen wir Begabung, basierend auf einem christlichen Menschenbild, als dynamisches und multifaktorielles Phänomen. Begabungen können also entwickelt werden, wobei viele Einflussfaktoren mitwirken. Dabei begreifen wir Begabung zunächst als Potenzial, verstanden als Entwicklungsmöglichkeit. Ausgehend von einem breiten Begabungsbegriff anerkennen wir Potenziale im kognitiv-intellektuellen Bereich ebenso wie solche etwa im kreativen, körperlichen, sozio-emotionalen oder praktischen – alle hierarchisch auf einer Ebene angeordnet. Diese Potenziale müssen sich zunächst noch nicht zwingend in Leistungen manifestieren. Wir fischen also bei der Begabungsförderung oftmals im Trüben, indem wir versuchen, durch geeignete Methoden, durch ein „Fördern auf Verdacht“, Potenziale zum Leben zu erwecken und sie in sichtbare Leistungen überzuführen.

Begabungsförderung richtet sich somit an alle Menschen. Sie ist eine pädagogische Haltung, die jedem Individuum zuteilwerden soll, denn in uns allen schlummern Potenziale, die es zu entdecken gilt. Damit ist Begabungsförderung ein breit angelegtes pädagogisches Konzept und hat als Menschenrecht aufgrund des Artikels 28 der UN-Kinderrechtskonvention normativen Charakter.

Vorrangiges Ziel ist es, keine Potenziale zu übersehen und möglichst viele Menschen unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Erstsprache, ihrer Herkunft und ihres Bildungshintergrunds zu „begaben“ und somit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten.

Schließlich sollen Begabungen nicht primär zur Befriedigung von individuellen Bedürfnissen eingesetzt werden. Sie sollen auch und vor allem dem Gemeinwohl zugutekommen. Letztlich geht es darum, durch einen verantwortungsvollen Umgang mit seinen Begabungen einen Beitrag zur Rettung des Planenten zu leisten. Dies steht im Einklang mit dem KPH-Schwerpunkt zu den Sustainable Development Goals der UNO.

 

Karin Anna Ertl

Zwar lässt sich der Begriff „Menschenrecht“ in den kanonischen Texten des Buddhismus nicht ausmachen, jedoch ist der Grundgedanke der Idee der Menschenrechte durchaus im Buddhismus zu finden, denn die grundlegenden Normen der in der Deklaration genannten Rechte sind in der buddhistischen Ethik wahrzunehmen. Folgende Wertvorstellungen des Buddhismus stützen die Idee der Menschenrechte:

  1. Gleichheit der Menschen
  2. Buddhistisches Gleichheitsprinzip aller Individuen bezogen auf Gleichmut (Respekt und Wertschätzung gegenüber den Anderen, Interdependenz) und Buddhanatur (Erleuchtungspotential aller Lebewesen, Karma-Lehre)
  3. Universelle Verantwortung (Engagement im Hier & Jetzt)
  4. Praxis der Achtsamkeit und Praxis des Austauschs von Selbst und Anderen (Empathiekompetenz)

Das buddhistische Gleichheitsprinzip bezieht sich nicht nur auf Menschen, sondern auf alle Lebewesen, auch Tiere, die nach buddhistischer Überzeugung Geist oder Bewusstsein haben und deshalb Glück und Leid empfinden können. Folglich wäre eine Erweiterung der Menschenrechte, die die Verantwortung des Menschen inkludiert und im Sinne eines Zusatzes, basierend auf einem interkulturellen und interreligiösen Dialog, formuliert wird, denkbar.
Was alle Lebensformen verbindet ist die gemeinsame Erfahrung des Leidens und diese gilt es zu vermeiden, wenigsten aber zu mildern. So verstanden kann man das Ziel der Leidvermeidung als den allgemeinen Begriff dessen auffassen, was in der Menschenrechts-Deklaration definiert wurde.  Demgemäß sind Buddhist:innen der Überzeugung, dass die Menschenrechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer rassischen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Herkunft, Geltung haben.
Die Feststellung, das die Menschenrechte in der Vernunft gründen, kann ebenso und durchaus von Buddhist:innen geteilt werden, allerdings wird Vernunft im Buddhismus als geistige Möglichkeit verstanden, die sich – abhängig von Gewohnheit und Erkenntnis – als Denkform zum Vor- oder Nachteil der Menschen entfalten kann. Das im Buddhismus im Mittelpunkt stehende Geistestraining zielt auf die Erkenntnis- und Einsichtsfähigkeit (fast) jedes Individuums ab: Die Menschen sollen selbst erkennen und aus dieser Einsicht heraus handeln. Dazu bedarf es einer entsprechenden erzieherischen, bildenden Tugend- und Ethiklehre und vorbildlicher Lehrkräfte, die diese Erziehungs- und Bildungsarbeit im Sinne einer Menschenrechtspädagogik leisten.

 

Gabriele Hösch-Schagar

Menschenrechtspädagogik bedeutet für mich, achtsam mit unseren Nächsten und unserem Planeten umzugehen, damit wir friedlich auf dieser Erde zusammenleben und eine „enkeltaugliche Welt“ hinterlassen können. Als Lehrende im Bereich der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) sind für mich die Prinzipien und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung untrennbar mit den universellen Menschenrechten verbunden. Menschenrechtsschutz und Umweltschutz bedingen sich gegenseitig und müssen gemeinsam gestärkt werden, um das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Welt zu gewährleisten. Um den Studierenden die dafür notwendigen Kompetenzen und Werte zu vermitteln, ist die Ermöglichung transformativen Lernens ein wesentlicher Bestandteil meines Lehrverständnisses.

 

Birgit Moser-Zoundjiekpon

Menschenrechtspädagogik ist aus meiner Sicht die Kunst, den Inhalt von Menschenrechten verständlich und praxisorientiert zu vermitteln. Ausschlaggebend ist dabei, das Verständnis dafür zu wecken, dass Menschenrechten immer auch Menschenpflichten immanent sind. Das Funktionieren eines Systems von Menschenrechten ist daher wesentlich darauf angewiesen, dass sich alle Beteiligten (inklusive des Staates und seiner Vertreter:innen) die zugrunde liegende, unabdingbare Menschenwürde gegenseitig zusprechen und diese respektieren. Achtung vor dem:der Anderen zu haben, aufeinander zu hören, und argumentativ sprachfähig zu sein, sind für mich die Grundlagen einer Demokratie, im Rahmen derer Menschenrechte gelebt werden können. Diese Grundlagen sind den Schüler:innen in allen Gegenständen zu vermitteln – nicht zuletzt durch das gelebte Vorbild der Lehrperson.

 

Vehid Podojak

Aus islamischer Perspektive wurzeln Menschenrechte in der unveräußerlichen Würde des Menschen, die jedem Individuum von Gott unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Glauben verliehen wird (Koran, 17:70). Die Menschenrechtspädagogik legt daher besonderen Wert auf Prinzipien wie Gerechtigkeit, Mitgefühl und die individuelle Verantwortung, zum Wohlergehen der Gemeinschaft beizutragen. Sie sensibilisiert für universelle Werte wie Gleichheit, den Schutz vor Diskriminierung sowie die Achtung von Meinungs- und Religionsfreiheit. Dabei verbindet sie die ethischen Grundlagen islamischer Quellen mit den Ansätzen zeitgenössischer Menschenrechtsdiskurse. Ihr Ziel ist es, ein respektvolles Zusammenleben zu fördern und eine gerechte Gesellschaft zu schaffen. In meiner Ansicht bildet sie einen wesentlichen Baustein der religiösen Bildung sowie der Bildung im Allgemeinen in unserer heutigen Zeit.

 

Ingrid Schwarz

Kann ein T-Shirt fair sein? Woher kommt Schokolade und wer hat dafür gearbeitet? Wie gestalten wir eine faire Welt, basierend auf fairem Handel? Diese Fragen beschäftigen mich schon seit vielen Jahren und Menschrechtspädagogik ist für mich ein zentraler Ankerpunkt meines Lernens und Lehrens. Menschenrechte sollten die Grundlage von gesellschaftlichem, wirtschaftlichem und politischem Tun und Handeln sein. Lernen und Lehren muss sich daran orientieren. Das beginnt im Kindergarten, setzt sich fort in der Primarstufe und betrifft alle Schulformen und alle Altersstufen. Auch im Hörsaal ist menschenrechtsbasiertes Lernen und Lehren von zentraler Bedeutung. Die KPH Wien/Krems hat dazu eine langjährige Tradition und die Positionierung dieses Fachbereichs soll auch in Zukunft spürbar und sichtbar gestaltet werden. Die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Entwicklung von innovativen Forschungsformaten sind mir dafür ein besonderes Anliegen.

 

Paul Tarmann

Was sind Menschenrechte und wie können diese begründet werden? Oder anders gefragt: Können diese überhaupt begründet werden? Und warum sprechen wir in diesem Zusammenhang auch von Menschenpflichten? Was bedeutet all dies für den Bildungsbereich, wie können Menschenrechte vermittelt werden? Welche „Tabus“ gibt es und wo fängt Indoktrination an? Wie ist mit Menschenrechten umzugehen, die in offensichtlichem Konflikt mit anderen Menschenrechten stehen?

Derzeit nehmen wir zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in aller Welt wahr, weshalb das Thema Menschenrechte immer wieder neu in den Fokus unserer Aufmerksamkeit gerät. Friede, politische und ökonomische Gerechtigkeit sowie faire Chancen für alle Menschen sind nur einige der Themen, die durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefordert werden.

Da Menschenrechte neben der rechtlichen und der politischen auch eine Werte-Dimension haben, kommt der Bildung eine besonders wichtige Aufgabe zu. Die KPH Wien/Krems möchte daher besonders durch die Fachstelle Menschenrechtspädagogik das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Menschenrechte in der Forschung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der öffentlichen Wahrnehmung vertiefen.

Es geht um grundlegende Bildung und Orientierung sowie die damit zusammenhängende Fähigkeit, gegenwärtige menschenrechtliche Herausforderungen zu identifizieren, zu interpretieren, mit der Theorie in Verbindung zu bringen und nicht zuletzt auf kontroverse Fragen und Unsicherheiten eingehen zu können. Das Ziel kann mit „Menschenrechtskompetenz“ überschrieben werden.