09.-11.05. | ÖH-Wahlen 2023

Kundmachungen der Wahlkommission

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Gemäß § 11 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Durchführung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlverordnung (HSWO 2014), BGBl. II Nr. 376/2014 idgF. wird die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen  2019, BGBl. II Nr. 32/2023 verlautbart bzw. veröffentlicht.

 

Bekanntgabe der Wahlkommission für die Wahl der (Österr.) Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der KPH Wien/Krems über die postalische und elektronische Einbringungsstelle:

 

  • Die postalische Einbringungsstelle lautet:
    Wahlkommission für die Wahl der Österr. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft  an der KPH Wien/Krems,  p.A. KPH Wien/Krems, Rektorat , Mayerweckstraße 1, 1210 Wien
     
  • Die physische Einbringungsstelle lautet:
    KPH Wien/Krems , Sekretariat des Rektorates, Mayerweckstraße 1, 1210 Wien

    Öffnungszeiten             
    Montag und Mittwoch: 08.00-19.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 08.00-16.00 Uhr
    Freitag: 08.00-13.00 Uhr
     
  • Die elektronische Einbringungsstelle lautet:
    barbara.rogner@kphvie.ac.at

 

Wien, 09.02.2023

Für die Wahlkommission
Der Vorsitzende:
Dr. Dajani e.h.

 

Bekanntgabe der Wahlkommission für die Wahl der (Österr.) Hochschülerinnen-und Hochschülerschaft
an der KPH Wien/Krems über die postalische, physische und elektronische Einbringungsstelle

32. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2023

 

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