Gemäß § 11 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Durchführung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlverordnung (HSWO 2014), BGBl. II Nr. 376/2014 idgF. wird die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019, BGBl. II Nr. 32/2023 verlautbart bzw. veröffentlicht.
Bekanntgabe der Wahlkommission für die Wahl der (Österr.) Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der KPH Wien/Krems über die postalische und elektronische Einbringungsstelle:
- Die postalische Einbringungsstelle lautet:
Wahlkommission für die Wahl der Österr. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der KPH Wien/Krems, p.A. KPH Wien/Krems, Rektorat , Mayerweckstraße 1, 1210 Wien
- Die physische Einbringungsstelle lautet:
KPH Wien/Krems , Sekretariat des Rektorates, Mayerweckstraße 1, 1210 Wien
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 08.00-19.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.00-16.00 Uhr
Freitag: 08.00-13.00 Uhr
- Die elektronische Einbringungsstelle lautet:
barbara.rogner@kphvie.ac.at
Wien, 09.02.2023
Für die Wahlkommission
Der Vorsitzende:
Dr. Dajani e.h.