Pflichtgegenstand Ethik für Schüler*innen ohne konfessionellen Religionsunterricht

Stellungnahme der KPH Wien/Krems

© Bild: Ethik by Marco Verch under Creative Commons 2.0

Am 3. Juli 2020 endete die Stellungnahme- und Begutachtungsfrist zum geplanten Bundesgesetz über die Einführung eines Ethikunterrichts, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sollen.


Die KPH Wien/Krems bezog dazu Stellung und begrüßt die Einführung eines Pflichtgegenstandes Ethik für all jene Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen.

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