Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KPH Wien/Niederösterreich ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kphvie.ac.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

[Geben Sie einen konkreten Grund für die fehlende Barrierefreiheit an. Unzutreffendes ist zu streichen. Falls die Website mit den WCAG 2.1, AA vollständig vereinbar ist, bitte alle Passagen zum „Nicht barrierefreien Inhalt“ streichen.]

Wir setzen uns aktiv für die Barrierefreiheit unserer Website ein, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu unseren Inhalten haben. Im Rahmen eines aktuellen Tests zur Barrierefreiheit wurden jedoch einige Mängel festgestellt, die wir hiermit transparent darlegen möchten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Fehlende Level-One Überschrift: Es wurde festgestellt, dass einige Seiten oder zumindest eines ihrer Frames keine Level-One Überschrift enthält. Diese Überschrift ist entscheidend für die Strukturierung des Inhalts und hilft Nutzern, die sich auf Screenreader verlassen, die Hauptthemen der Seite schnell zu erfassen.
  • Banner Landmarke: Der Test hat ergeben, dass das Dokument mehr als eine Banner Landmarke enthält. Gemäß den Richtlinien sollte es jedoch höchstens eine Banner Landmarke geben, um Verwirrung zu vermeiden und die Navigation zu erleichtern.
  • Position der Banner Landmarke: Die Banner Landmarke sollte sich auf der obersten Ebene der Seite befinden. In unserem Fall ist dies nicht gegeben, was die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt.
  • Semantische Reihenfolge der Überschriften: Die Reihenfolge der Überschriften auf der Seite entspricht nicht den semantischen Anforderungen. Eine korrekte Reihenfolge ist wichtig, um die Hierarchie der Informationen klar zu kommunizieren und die Navigation für alle Nutzer zu verbessern.
  • Kontrastverhältnis: Der Test hat gezeigt, dass der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben auf manchen Seiten nicht den Mindestanforderungen der WCAG 2 AA entspricht. Ein unzureichendes Kontrastverhältnis kann es für Menschen mit Sehbehinderungen schwierig machen, den Text zu lesen und die Inhalte zu erfassen.

 

b. Unverhältnismäßige Belastung
 

Bereits veröffentlichte Videos erfüllen teilweise die Anforderungen nicht, etwa die Audiobeschreibungen und verfehlen damit das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Dies zu korrigieren, würde eine unverhältnismäßige Belastung mit sich bringen. Wir bemühen uns, dies bei zentralen Videos zu ergänzen und diese mit Audiodeskription zu versehen.

PDFs und Formulare erfüllen teilweise die Anforderungen nicht. Wir bemühen uns, diese sukzessive barrierefrei zu gestalten.

 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​
 

keine

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Niederösterreich durchgeführten Selbstbewertung und technischer Hilfsmitteln erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bestrebt, die Angebote und Dienstleistungen auf unserer Website kontinuierlich zu optimieren und auszubauen. Dabei legen wir großen Wert auf eine benutzerfreundliche und barrierefreie Gestaltung.

Die Website der KPH Wien/Niederösterreich befindet sich derzeit im Umbau und wird derzeit und im kommenden Jahr (bis Ende Sommersemester 2026) einem Redesign unterzogen, wobei Barrierefreiheit ein zentraler und unumgänglicher Punkt sein wird. Eine externe Begleitung zu den Anforderungen der Barrierefreiheit wird dabei hinzugezogen.

Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, die Ihre Nutzung unserer Website beeinträchtigen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Rückmeldung sorgfältig prüfen, uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und die etwaigen Mängel beheben.

Bitte senden Sie Ihre Mitteilungen und Anregungen an die folgende E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website“. Beschreiben Sie bitte das aufgetretene Problem und geben Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.

 

Stabstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren